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Ich möchte spenden!

Terre des hommes unterstützt benachteiligte und notleidende Kinder und deren Familien mit langfristigen und nachhaltigen Entwicklungsprojekten in über 30 Ländern.

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Wussten Sie...

  • dass 85% unserer jährlichen Einnahmen in die Direkthilfe fliesst und wir jedes Jahr so mehr als 1 Million Kindern, Müttern und Gemeinschaften helfen.
  • dass Tdh unter Aufsicht der Eidgenössischen Stiftungsaufsichtsbehörde steht und von der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde Organisationen, ZEWO, als gemeinnützig anerkannt ist.
  • dass die Buchführung und Jahresrechnung den Anforderungen von Swiss GAAP FER 2007 entsprechen.
  • dass die Finanzen von unseren externen Rechnungsprüfern (Ernst & Young SA, Lausanne) kontrolliert und bestätigt werden
  • dass die Arbeitsprozesse von Tdh laufend evaluiert werden und wir ISO 9001 zertifiziert sind
  • dass rund 2'500 Freiwillige in 50 Gruppen für Tdh aktiv sind
  • dass die Spenden in den meisten Kantonen und beim Bund von der Steuer abgezogen werden kann und wir Ihnen jeweils im Februar automatisch eine Spendenbestätigung zustellen.
  • dass Sie wichtige Informationen rund ums Spenden unter folgender Homepage finden: www.zewo.ch

Weltweit setzen wir uns hartnäckig für die Einhaltung der Kinderrechte ein und stützen uns dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention von 1989.

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Die Gönnerschaft von Terre des hommes bietet verschiedene Vorteile:

  • 4 x pro Jahr informiert Sie unsere Zeitschrift Magazin über die aktuellsten Projekte und Tätigkeiten,
  • keine weiteren Spendenaufrufe,
  • jährliche Spendenbestätigung für Ihre Steuererklärung,
  • durch weniger Briefpost tragen Sie Sorge zur Umwelt und gleichzeitig helfen Sie uns, die Administrationskosten tief zu halten.

Mit Ihrer Gönnerschaft helfen Sie mit, die Lebensbedingungen vieler Kinder zu verbessern. Ihr Beitrag wird dort eingesetzt, wo die Hilfe am dringendsten benötigt wird.

Kinderarbeit, Kinderhandel, Kinderprostitution – der unerträgliche Alltag von Millionen von Strassenkindern. Mit Ihrer Investition geben Sie Kindern durch unsere Kinderschutzprojekte eine menschenwürdige Lebensgrundlage mit neuer Perspektive.

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Als Investor machen Sie sich ein Jahr lang aktiv für den Kinderschutz stark. Der Alltag vieler schutzbedürftiger Kinder bietet wenig Grund zur Freude. Denn wo Misshandlung, Ausbeutung und Armut Kinder bedrohnen, wird allein das Überleben zum Tagesinhalt.
Terre des hommes setzt sich aktiv und vor Ort ein, damit Kinder die Spirale der Not durchbrechen und zurück in einen normalen Tagesablauf ohne Angst finden können. So bieten wir Strassenkindern eine Alternative zum Leben auf der Strasse. Wir setzen uns ein, damit ausgebeutete und missbrauchte Kinder eine neue Chance bekommen und lernen, sich und ihren Mitmenschen wieder zu vertrauen. Wir eröffnen den Opfern von Kinderrhandel und Kinderprostitution neue Perspektiven. Und wir engagieren uns dafür, dass Kindern, die wegen Bagatelldelikten eingesperrt werden, eine Alternative zur Haftstrafe geboten wird.

Leben weitergeben mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis
Wer wäre als Empfänger eines Erbteiles oder Legates besser geeignet als Kinder. Kinder, die unsere Zukunft bedeuten, Kinder, die durch unsere Unterstützung überhaupt eine Perspektive für ein eigenständiges Leben erhalten, Kinder, die alle ein Grundrecht auf ein würdiges Leben haben.

Die Voraussetzung dazu ist ein Testament. Leider sterben in der Schweiz immer noch sechs von zehn Personen, ohne ein Testament errichtet zu haben. Dabei ist es einfach, seine Wünsche in einem Testament festzuhalten. Ohne Testament und ohne nahe Familie (Kinder, Gattin, Eltern sind je nach Situation pflichtteilsgeschützt) geht ihr Hab und Gut nach ihrem Ableben an entfernte Verwandte oder an den Staat!

Es gibt zwei Möglichkeiten die Stiftung Terre des hommes-Kinderhilfe zu begünstigen:
Erbschaft (Erbanteil): Sie setzen die Stiftung Terre des hommes (nebst anderen Menschen und/oder Institutionen) als Erbin ein. Wenn gesetzliche Erben vorhanden sind, haben diese Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil am Gesamterbe (Pflichtteil).

Vermächtnis (Legat): Sie vermachen Terre des hommes einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwerte. Das können Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere, wertvolle Möbel oder Lebensversicherungen und Leibrenten sein.

Die Geschichte von Rudolf Stiefel lesen

Wenn Sie einen Erbteil oder ein Vermächtnis in ihrem Testament zugunsten Terre des hommes-Kinderhilfe einsetzen:

  • verpflichten wir uns, die uns anvertrauten Mittel gemäss der Charta von Terre des hommes für notleidende Kinder einzusetzen,
  • garantieren wir Ihnen, Ihre Angaben vertraulich zu behandeln,
  • werden die Zuwendungen in der Schweiz in fast allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.

Unsere drei Ratgeber unterstützen Sie bei Ihren Überlegungen. Bestellen Sie diese kostenlos und unverbindlich.

  • Departing-de

    Im Abschied an die Kinder denken. Wichtige Angaben für Angehörige bei Krankheit und Todesfall. 32 Seiten.

  • Gift-de

    Mit Ihrem Testament Leben weitergeben. Ein Ratgeber. 36 Seiten.

  • Protects-de

    Ihre Vorsorge schützt Kinder und Vermögen. Wie Sie spenden können, ohne etwas von Ihrem Besitz zu verlieren. 32 Seiten.

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Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis setzen Sie sich für die Würde und Achtung von notleidenden Kindern ein. Ihr Anruf würde mich sehr freuen!

Katja-pfaeffli

Katja Pfäffli, Verantwortliche für Erbschaften und Legate.

Kontakt: katja.pfaeffli@tdh.ch oder +41 58 611 07 86

Terre des hommes ist Mitglied des Vereins "my happy end", einem Zusammenschluss gemeinnütziger Organisatonen in der Schweiz. www.myhappyend.org

Leben weitergeben mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis
Wer wäre als Empfänger eines Erbteiles oder Legates besser geeignet als Kinder. Kinder, die unsere Zukunft bedeuten, Kinder, die durch unsere Unterstützung überhaupt eine Perspektive für ein eigenständiges Leben erhalten, Kinder, die alle ein Grundrecht auf ein würdiges Leben haben.

Die Voraussetzung dazu ist ein Testament. Leider sterben in der Schweiz immer noch sechs von zehn Personen, ohne ein Testament errichtet zu haben. Dabei ist es einfach, seine Wünsche in einem Testament festzuhalten. Ohne Testament und ohne nahe Familie (Kinder, Gattin, Eltern sind je nach Situation pflichtteilsgeschützt) geht ihr Hab und Gut nach ihrem Ableben an entfernte Verwandte oder an den Staat!

Es gibt zwei Möglichkeiten die Stiftung Terre des hommes-Kinderhilfe zu begünstigen:
Erbschaft (Erbanteil): Sie setzen die Stiftung Terre des hommes (nebst anderen Menschen und/oder Institutionen) als Erbin ein. Wenn gesetzliche Erben vorhanden sind, haben diese Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil am Gesamterbe (Pflichtteil).

Vermächtnis (Legat): Sie vermachen Terre des hommes einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwerte. Das können Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere, wertvolle Möbel oder Lebensversicherungen und Leibrenten sein.

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Wenn Sie einen Erbteil oder ein Vermächtnis in ihrem Testament zugunsten Terre des hommes-Kinderhilfe einsetzen:

  • verpflichten wir uns, die uns anvertrauten Mittel gemäss der Charta von Terre des hommes für notleidende Kinder einzusetzen,
  • garantieren wir Ihnen, Ihre Angaben vertraulich zu behandeln,
  • werden die Zuwendungen in der Schweiz in fast allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.

Unsere drei Ratgeber unterstützen Sie bei Ihren Überlegungen. Bestellen Sie diese kostenlos und unverbindlich.